Gegenstand der Beratung und Vertretung sind unter anderem:

 

  • Prüfung und Beratung zu Grundstückskaufverträgen, insbesondere zu dem Entwurf des Notars

 

  • Teilnahme des Rechtsanwalts am Notartermin zur Beurkundung des Vertrages

 

  • Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen/ Rücktritt/ Anfechtung des Vertrages wegen arglistig verschwiegener Mängel

 

  • Wegerecht

 

  • Überbauung, Grundstücksgrenze, Abstandsflächen

 

  • Nachbarstreitigkeiten

 

 

 

Grundstückskaufverträge sind mit hohen Werten und Kosten, aber auch Risiken verbunden. Umso wichtiger ist hier die anwaltliche Beratung, so zu:

 

  • Kaufgegenstand (Bauland? Baugenehmigung?)
  • Gewährleistung, Gewährleistungsausschlüsse
  • Grundstücks-/Hauskauf im Zusammenhang mit Mietrechtsproblemen, z. B. ob gültige Renovierungsklauseln in den Mietverträgen vereinbart wurden
  • Erschließungskosten, Anschlusskosten, "versteckte" Nebenkosten
  • den Zusammenhang von Kaufpreis, Grundschuld, Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung, Abtretung von Ansprüchen