Gegenstand der Beratung und Vertretung sind unter anderem:
- Prüfung und Beratung zu Grundstückskaufverträgen, insbesondere zu dem Entwurf des Notars
- Teilnahme des Rechtsanwalts am Notartermin zur Beurkundung des Vertrages
- Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen/ Rücktritt/ Anfechtung des Vertrages wegen arglistig verschwiegener Mängel
- Wegerecht
- Überbauung, Grundstücksgrenze, Abstandsflächen
- Nachbarstreitigkeiten
Grundstückskaufverträge sind mit hohen Werten und Kosten, aber auch Risiken verbunden. Umso wichtiger ist hier die anwaltliche Beratung, so zu:
- Kaufgegenstand (Bauland? Baugenehmigung?)
- Gewährleistung, Gewährleistungsausschlüsse
- Grundstücks-/Hauskauf im Zusammenhang mit Mietrechtsproblemen, z. B. ob gültige Renovierungsklauseln in den Mietverträgen vereinbart wurden
- Erschließungskosten, Anschlusskosten, "versteckte" Nebenkosten
- den Zusammenhang von Kaufpreis, Grundschuld, Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung, Abtretung von Ansprüchen